Steuernews für Mandanten
Weitere Artikel der Ausgabe September 2026:
-
Programm für Aufschwung und Beschäftigung
Bundesregierung verspricht Steuerentlastungen durch höhere Grund- und Kinderfreibeträge sowie Steuerpauschalen
-
Beitragsstabilisierung in der GKV
Bundesrat billigt Beitragsstabilisierungsgesetz
-
Berichtsentlastungsgesetz
Weitere Schritte in Richtung Bürokratieabbau
-
Neue Kassenpflicht ab 2028
Kassenpflicht für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als € 100.000,00 ab 2028
-
Tipp: Steuerfreie Dividenden
Unternehmen schütten auch steuerfreie Dividenden aus
-
International: Automatischer Informationsaustausch
118 Staaten übermitteln 2026 Kontodaten
-
Zinssatz von 5,5 % verfassungsgemäß
Zinssatz nach Bewertungsrecht in Höhe von 5,5 Prozent verfassungsgemäß
Steuernews abonnieren
Wollen Sie auf dem neusten Stand bleiben und immer die aktuellsten News lesen? Steuernews für Mandanten
Betriebliche Nutzung eines Privat-Pkw
Privat-Pkw für Dienstreisen
Den Privat-Pkw für Dienstreisen zu nutzen, ist generell keine gute Idee. Dies gilt ausnahmslos in Fällen, in denen ein Firmenwagen zur Verfügung steht. Einen solchen Fall hatte zuletzt der Bundesfinanzhof (BFH) zu entscheiden (Urt. v. 21.1.2026 Az. VI R 30/24). Ein Steuerpflichtiger nutzte für betriebliche Fahrten seinen Privat-Pkw, damit seine Ehefrau in dieser Zeit den Firmen-Pkw nutzen konnte.
Unangemessene Werbungskosten
Der BFH teilte die Auffassung der Finanzverwaltung und ließ die Aufwendungen nicht zum Steuerabzug zu. Grundsätzlich gilt, dass Aufwendungen den Gewinn nicht mindern dürfen, soweit sie nach allgemeiner Verkehrsauffassung als unangemessen anzusehen sind (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 7 Einkommensteuergesetz - EStG). Sinngemäß gilt dies nach § 9 Abs. 5 Satz 1 EStG auch für Werbungskosten. Der BFH sah die für den Privat-Pkw entstandenen Aufwendungen als unangemessen an, da diese durch eine privat veranlasste „Über-Kreuz-Nutzung“ beider Pkw veranlasst waren. Die Fahrtkosten berühren daher die private Lebensführung. Weil ein gewissenhafter Steuerpflichtiger diese Kosten nicht auf sich genommen hätte, waren sie unangemessen.
Stand: 26. August 2026