Carola Steinke
Steuerberaterin

Steuernews für Mandanten

Weitere Artikel der Ausgabe Juni 2024:

Steuernews abonnieren

Wollen Sie auf dem neusten Stand bleiben und immer die aktuellsten News lesen? Steuernews für Mandanten
Lohnsteuer bei Auslandstätigkeit

Lohnsteuer bei Auslandstätigkeit

Lohnsteuer-Einbehalt

§ 39b Einkommensteuergesetz/EStG regelt die Einbehaltung von Lohnsteuern bei unbeschränkt und beschränkt einkommensteuerpflichtigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Die Vorschrift findet für die Berechnung der Lohnsteuer für laufenden Arbeitslohn Anwendung in Fällen, in denen der Arbeitslohn nach einem Doppelbesteuerungsabkommen/DBA oder dem Auslandstätigkeitserlass teilweise steuerfrei gestellt ist oder der Arbeitnehmer nur für bestimmte Tage beschränkt steuerpflichtig ist. Nach den in 2023 aktualisierten Lohnsteuer-Richtlinien bleiben bei der Berechnung des Lohnzahlungszeitraumes jene Arbeitstage unberücksichtigt, an denen der Arbeitslohn nicht dem inländischen Lohnsteuerabzug unterliegt, weil dieser z. B. nach einem DBA im Inland steuerfrei gestellt ist (R 39b5 Abs. 2 Satz 4 LStR).

Ergänzende Hinweise

Zu dieser Vorschrift hat die Finanzverwaltung in den neuen Lohnsteuer-Hinweisen 2024 zwei Berechnungsalternativen veröffentlicht (H 39b.5 LStH 2024). Inländische Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können danach für die Ermittlung der für die Lohnsteuerberechnung maßgeblichen Tage entweder die Nichtarbeitstage im Verhältnis der Arbeitstage in Deutschland zu den Gesamtarbeitstagen ansetzen oder es werden genau jene Tage gezählt, an denen sich der Arbeitnehmer in Deutschland aufgehalten hat (Arbeitstage + Nichtarbeitstage).

Stand: 27. Mai 2024

Bild: Wolfilser - stock.adobe.com

Carola Steinke Steuerberaterin work Prisdorfer Straße 36 25421 Pinneberg Deutschland work +49 (0)4101 780068 fax +49 (0)4101 780069 www.steuerberaterin-steinke.de 53.666387 9.788225
Atikon work Kornstraße 15 4060 Leonding Österreich work +43 732 611266 0 fax +43 732 611266 20 www.atikon.com 48.260229 14.257369