Steuernews für Mandanten
Weitere Artikel der Ausgabe August 2024:
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Vorsicht Nießbrauchfalle
Bundesfinanzhof/BFH entscheidet über aktuellen Nießbrauchfall
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Weitere Bürokratieentlastung
Ergänzungen zum Vierten Bürokratieentlastungsgesetz
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Einkommen- und Erbschaftsteuer
BFH-Urteil zur Bestimmung des maßgeblichen Begünstigungszeitraumes
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Bekanntgabe bei widerrufener Empfangsvollmacht
BFH-Urteil zur Bekanntgabe von Steuerbescheiden bei erloschener Vollmacht
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Zustellung von Verwaltungsakten
Verlängerung der Zustellungsfiktion
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Wegzugsbesteuerung
Wegzugsbesteuerung entfällt bei tatsächlicher Rückkehr
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Datensammlung Steuer 2024
Bundesfinanzministerium veröffentlicht umfangreiche Datensammlung
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Wollen Sie auf dem neusten Stand bleiben und immer die aktuellsten News lesen? Steuernews für MandantenZweitwohnungssteuer
Der Fall
Ein Steuerpflichtiger mietete eine Zweitwohnung in München. Die Zweitwohnungssteuer wollte er zusätzlich zu den der Abzugsbeschränkung unterliegenden Mehraufwendungen geltend machen. Nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 4 des Einkommensteuergesetzes/EStG unterliegen Aufwendungen für die Nutzung der Zweitwohnung (Miete, Mietnebenkosten usw.) einer Abzugsbeschränkung von € 1.000,00 im Monat.
BFH-Urteil
Der Bundesfinanzhof/BFH hat entschieden, dass die Zweitwohnungssteuer generell zu den Aufwendungen für die Nutzung zählen und daher unter die Abzugsbeschränkung fallen (Urteil vom 13.12.2023, VI R 30/21, veröffentlicht am 4.4.2024).
Stand: 28. Juli 2024