Steuernews für Mandanten
Weitere Artikel der Ausgabe August 2022:
-
Kurzarbeitergeld
Bundesregierung verlängert erleichterte Zugangsregelungen
-
SEPA-Lastschriften
Finanzamt-Lastschriften rechtzeitig verlängern
-
Anrechnung ausländischer Quellensteuern
Aktuelles BFH-Urteil
-
Gebäude schneller abschreiben
BFH lässt jede Darlegungsart zu
-
Grenzüberschreitende PKW-Überlassung
EuGH regelt Umsatzsteuer bei PKW-Überlassung neu
-
Übergewinnsteuer
Zusatzsteuern für Mineralölkonzerne
-
Solidaritätszuschlag
Breite Erhebung des Zuschlags trotz Rückführungsgesetz
Steuernews abonnieren
Wollen Sie auf dem neusten Stand bleiben und immer die aktuellsten News lesen? Steuernews für Mandanten
Energiepreispauschale
Energiepreispauschale
Die Bundesregierung hat mit dem Steuerentlastungsgesetz 2022 (BGBl 2022 I S 749) u. a. für Arbeitnehmer, Selbstständige und Gewerbetreibende eine Energiepreispauschale (EPP) in Höhe von € 300,00 beschlossen (§ 112 ff. Einkommensteuergesetz/EStG). Der Anspruch auf die Pauschale besteht ab dem 1.9.2022.
FAQ veröffentlicht
Unter dem Weblink https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/energiepreispauschale.html hat das Bundesfinanzministerium kürzlich FAQ zu den häufigsten Fragen rund um die neue Pauschale veröffentlicht. Antworten gibt es u. a. zur Anspruchsberechtigung, Auszahlung an Arbeitnehmer, Steuerfestsetzung im Einkommensteuerbescheid sowie Steuerpflicht. Die Energiepreispauschale unterliegt der Einkommensteuerpflicht. Die Nettoentlastung verringert sich somit, je höher der persönliche Steuersatz des Empfängers ist.
Auszahlung an Arbeitnehmer
Arbeitnehmer erhalten die EPP von ihrem Arbeitgeber ausbezahlt, sofern sie unbeschränkt steuerpflichtig sind und am 1.9.2022 in einem Dienstverhältnis gestanden haben. Eine Auszahlung erfolgt auch an Minijobber sowie Krankengeld- und Elterngeldbezieher.
Verfahren bei zusammenveranlagten Ehegatten
Ehegatten erhalten bei Zusammenveranlagung die EPP zweimal, sofern jeder Ehegatte die Voraussetzungen für den Bezug erfüllt.
Stand: 28. Juli 2022