Carola Steinke
Steuerberaterin

Steuernews für Mandanten

Weitere Artikel der Ausgabe Juli 2025:

Steuernews abonnieren

Wollen Sie auf dem neusten Stand bleiben und immer die aktuellsten News lesen? Steuernews für Mandanten
Neue Schutzfristen bei Fehlgeburten

Neue Schutzfristen bei Fehlgeburten

Mutterschutzanpassungsgesetz

Das Mutterschutzanpassungsgesetz ist zum 1.6.2025 in Kraft getreten. Das Gesetz enthält erstmalig Mutterschutzleistungen für Frauen nach einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche. 

Schutzfristen

Das Anpassungsgesetz sieht folgende Schutzfristen vor:

Bei Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche eine Schutzfrist von zwei Wochen, bei einer Fehlgeburt ab der 17. Schwangerschaftswoche eine solche von sechs Wochen und für Fehlgeburten ab der 20. Schwangerschaftswoche gibt es acht Wochen.

Die Mutterschutzfrist beginnt am Tag nach der Fehlgeburt. 

Schutzfrist bei Totgeburt

Als Totgeburt gilt, wenn ein Kind mit mindestens 500 Gramm Geburtsgewicht oder ab der 24. Schwangerschaftswoche im Mutterleib verstirbt. In diesen Fällen ist eine Schutzfrist von acht Wochen vorgesehen. 

Meldung

Die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber muss zeitnah in Kenntnis gesetzt werden. Auf Verlangen des Arbeitgebers ist ein Nachweis über die Fehlgeburt erforderlich. Arbeitgeber können sich die Aufwendungen über die Ausgleichskasse U2 erstatten lassen. 

Freiwillig arbeiten

Frauen können freiwillig auf diese Mutterschutzfristen verzichten und früher wieder zur Arbeit zurückkehren, wenn aus medizinischer Sicht nichts dagegenspricht.

Stand: 24. Juni 2025

Bild: Andrii Yalanskyi - stock.adobe.com

Carola Steinke Steuerberaterin work Prisdorfer Straße 36 25421 Pinneberg Deutschland work +49 (0)4101 780068 fax +49 (0)4101 780069 www.steuerberaterin-steinke.de 53.666387 9.788225
Atikon work Kornstraße 15 4060 Leonding Österreich work +43 732 611266 0 fax +43 732 611266 20 www.atikon.com 48.260229 14.257369