Steuernews für Mandanten
Weitere Artikel der Ausgabe August 2023:
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Corona-Schlussabrechnungen
Finanzverwaltung verlängert Abgabefrist für Corona-Schlussabrechnungen bis Ende Oktober 2023
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Homepage
Maßgebliche Abschreibungsdauer beträgt drei Jahre
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Entgeltfortzahlung an Feiertagen
Beschäftigungsort des Arbeitnehmers maßgeblich für Lohnfortzahlung
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Beschäftigung von Schülern und Studenten während der Ferienzeit
Sozialversicherungsrechtliche Besonderheiten bei zeitlich befristeten Beschäftigungen während der Ferienzeit
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Deutschlandticket
Arbeitgeberzuschüsse für Deutschlandticket als Zuschüsse für öffentliche Verkehrsmittel steuerfrei
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Geldtransfers ins Ausland
Überweisungen von Geldbeträgen ins Ausland unterliegen bestimmten Meldepflichten
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Inflationsausgleichsprämie
BMF veröffentlicht FAQ zur Inflationsausgleichsprämie
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Vergleichswertverfahren
Finanzbehörden nutzen für die Ermittlung der für die Erbschaft- und Schenkungsteuer maßgeblichen Grundbesitzwerte vorrangig das sogenannte Vergleichswertverfahren. Zugrunde gelegt werden hier Vergleichspreise bzw. Vergleichsfaktoren der Gutachterausschüsse.
Anhängiges Revisionsverfahren
Ob letztlich die von den Gutachterausschüssen ermittelten und den Finanzämtern mitgeteilten Vergleichspreise für die Beteiligten im Steuerrechtsverhältnis verbindlich und einer gerichtlichen Überprüfung regelmäßig nicht zugänglich sind, wird der Bundesfinanzhof in einem anhängigen Revisionsverfahren entscheiden (Aktenzeichen BFH II R 6/23, Vorinstanz: Niedersächsisches FG, Urteil vom 1.12.2022, 1 K 90/19). Betroffene Steuerpflichtige sollten gegen Feststellungsbescheide, bei denen Grundbesitzwerte mittels Vergleichspreisen/Vergleichsfaktoren festgestellt worden sind, unter Bezug auf das anhängige Verfahren Einspruch einlegen.
Stand: 26. Juli 2023